Landespflegegeld (Bayern)
Das Landespflegegeld in Bayern ist eine finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben. Es beträgt 1.000 Euro pro Jahr und ist eine nicht zweckgebundene Leistung des Bundeslandes Bayern. Das bedeutet, dass die Empfänger frei entscheiden können, wie sie das Geld verwenden möchten.
Um das Landespflegegeld zu beantragen, benötigt man eine Kopie des Bescheids der Pflegekasse über die Anerkennung des Pflegegrades und eine Kopie des Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass). Nach der Genehmigung erfolgt die Auszahlung in den Folgejahren automatisch
Haben Sie Fragen zum Landespflegegeld?
Ich berate Sie gerne, ob und in welchem Umfang Sie Anspruch auf Landespflegegeld haben, unterstütze Sie bei der Antragstellung und helfe Ihnen, alle erforderlichen Unterlagen korrekt einzureichen.